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24-jährige Rumänin nach Grenzkontrolle wegen Körperverletzung in Justizvollzugsanstalt eingeliefert

In einer nächtlichen Kontrolle am Grenzübergang Reitzenhain wurde eine 24-jährige Rumänin von der Bundespolizei aufgegriffen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass sie wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.085 Euro verurteilt worden war, die sie nicht bezahlen konnte. Daher musste sie in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden. Ein trauriger Fall, der zeigt, wie schnell sich das Leben in solchen Momenten wenden kann.

Bei einer nächtlichen Kontrolle am Grenzübergang in Reitzenhain stießen Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz auf eine 24-jährige Rumänin. Die Überprüfung ihrer Identität ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden. Diese Maßnahme stand im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung, die die Frau Ende des vergangenen Jahres erlitten hatte. Das Amtsgericht Dresden hatte eine Geldstrafe von insgesamt 1.085 Euro verhängt oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen angeordnet. Da die Rumänin in der Lage war, die Geldstrafe nicht zu bezahlen, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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