Sachsen: Wirtschaft tut sich schwer mit Schwerbehinderten
Dresden. Martin Tömel gehört zu einer Minderheit: zur Spezies jener Arbeitgeber, die Schwerbehinderte eingestellt haben. Sein „Gustavs Autohof“ im Kr…
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Fakten
- Sachsen ist ein Bundesland in Deutschland.
- Die gesetzliche Vorgabe besagt, dass alle Unternehmen ab 20 Beschäftigten fünf Prozent ihrer Jobs mit Schwerbehinderten besetzen müssen.
- Schwerbehinderte sind Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50.
- 2023 erfüllten nur 3396 von 8720 betroffenen Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht, das sind 38 Prozent.
- Firmen müssen der Arbeitsagentur jährlich bis Ende März melden, ob sie die Quote erfüllen.
- Wenn nicht, ist für jeden nicht besetzten Job eine monatliche Abgabe von 155 bis 815 Euro fällig – gestaffelt nach der Beschäftigtenzahl im Jahresmittel.
- 5000 Euro Prämie für Einstellung oder Ausbildung Wer Aufträge an separat gezählte Behindertenwerkstätten auslöst, kann sie sich vom Integrationsamt halbwegs anrechnen lassen.
- Die Landesarbeitsagentur hat 2023 mit insgesamt 31,8 Millionen Euro freigekauft – Einnahmen, mit denen wieder und nur die Beschäftigung von Behinderten gefördert wird.
- Die viele kleine Wirtschaftsstruktur im Freistaat sei ein wesentlicher Grund, warum die Zahlen unter dem Bundesschnitt liegen.
- Die vielen kleinen Betriebe hätten weniger Ressourcen für passgenaue Angebote als große.
- Die Stadt Dresden ist der Sitz des Artikels.
- Der Ortsteil Kreischa ist ein Teil von Dresden und befindet sich im Landkreis Döbeln.
- Das Unternehmen „Gustavs Autohof“ befindet sich in Kreischa und hat 22 Angestellte, darunter eine schwer Hörgeschädigte.
- Schwerbehinderte sind besser qualifiziert als die Gesellschaft insgesamt.
- Die Landesregierung kann nur unterstützen, schränkt die Ministerin ein.
- Die Vizechef Steffen Leonhardi sieht nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern auch ein signifikantes Fachkräftepotenzial auf welches wir angesichts der demografischen Entwicklung dringend angewiesen sind.