Arnegger Consulting GmbH
Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Beratung; Lohn- und Gehaltsabrechnungen und das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle i.S. des § 6 Nr. 4 StBerG; Sekretariats- und Schreibarbeiten; Verwaltung von Immobilien und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäften; sämtlich unter der Maßgabe, dass es sich nicht um Rechtsberatung oder Steuerberatung handelt.
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