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Neues Gesetz in Kraft: Mehr als tausend Sachsen wollen ihren Geschlechtseintrag ändern
Leipzig/Dresden - Ist Leipzig Sachsens diverse Hauptstadt? In der Messestadt wollen mehr als doppelt... mehr ... 2. November 2024
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Dresden (dpa/sn) - Die sächsischen Kommunen sind aus Sicht des Ausländerbeauftragten Geert Mackenr... mehr ... 25. Juni 2024
Arbeit is In - private Arbeits- und Job Vermittlung in Dresden. Wir kümmern uns um berufliche Perspektiven, Wir vermitteln im Rahmen der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien, gemäß §296 (SGB III.)-Vermittlungsvertrag und §16 Abs.1 (SGB II.)-Leistungen zu Eingliederung) .i.v.m. § 45 (SGB III.)-Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art, die Beratungsleistungen erbringen, zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe, Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit; Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit; Ausbildung für soziale und pflegerische Berufe; Schulung und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Wohlfahrtspflege; Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe sowie Mitarbeit in entsprechenden Ausschüssen und Gremien; Stellungnahmen zu Fragen der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Mitarbeit an Vorarbeiten zur sozialen Gesetzgebung, enge Zusammenarbeit mit parlamentarischen Vertretungen sowie kommunalen Spitzenverbänden und der Staatlichen Verwaltung bei Planung und Durchführung sozialer Aufgaben; Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen im In- und Ausland sowie auf internationaler Ebene; Beteiligung an Aktionen internationaler Solidarität, insbesondere im Rahmen des internationalen Arbeiter-Hilfswerkes; Pflege guter Verbindungen zu befreundeten Organisationen; Öffentlichkeitsarbeit; Förderung des Jugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt; Projekte internationaler Zusammenarbeit, insbesondere Projekte der Entwicklungszusammenarbeit; Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, Wertpapieren, Aktien und Gesellschaftsbeteiligungen sowie bei Grundstücken und Gebäuden, deren Vermietung und Verpachtung sowie die Durchführung und Verwertung von Investitions- und Baumaßnahmen, sofern keine gesetzlichen Verbote bestehen und keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind; käufmännische Beratung und Betreuung von Unternehmen, insbesondere innovativer Unternehmen, hauptsächlich in dem Bereich regenerativer Technologien wie Solar- und Windkraftanlagen sowie die Durchführung von kaufmännischen und technischen Verwaltungsarbeiten, sofern keine gesetzlichen Verbote bestehen und keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 2 i.V. mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbeondere Erstellung von Jahresabschlüssen; Durchführung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen; Steuerliche Beratung; Verwaltung fremden Vermögens im eigenen Namen; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Darlehen; Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Absatz 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaft bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin erbringt die Gesellschat die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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