Fu?r Ihre Augen: 180 Jahre Pestel Optik in Dresden. Ihr Ansprechpartner bei Sehtests, Augenglasbestimmung, Kinderoptometrie und Winkelfehlsichtigkeit., Fu?r Ihre Augen: 180 Jahre Pestel Optik in Dresden. Ihr Ansprechpartner bei Sehtests, Augenglasbestimmung, Kinderoptometrie und Winkelfehlsichtigkeit.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Planung von Bauvorhaben und Übernahme aller damit in Verbindung stehender Ingenieur- und Architektenleistungen, insbesondere gemäß dem Leistungsbild der HOAI. Zulässig ist nur eine eigenverantwortliche, unabhängige und weisungsfreie Wahrnehmung freiberuflicher Berufsaufgaben unter Beachtung der berufsrechtlichen Bestimmungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betreuung und Pflege im Alter im Rudolf-Frieling-Haus der Christengemeinschaft in Dresden., Errichtung und Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe, die in Übereinstimmung mit den vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband vertretenen Zielen der freien Wohlfahrtspflege und dem Leitbild des Nikodemus Werk eV stehen. Im Einzelnen betrifft dies: Errichtung und Betrieb von Alterswohn- und -pflegeheimen, so insbesondere des Rudolf Frieling Hauses in 01326 Dresden, Wachbergstraße 6, Errichtung und Betrieb von Wohnstätten, Errichtung und Betrieb von Wohnheimen sowie weiterer kultureller und Selbsthilfeeinrichtungen, die die soziale Integration alter bzw. pflegebedürftiger Menschen fördern und Begegnungsmöglichkeiten schaffen, Gründung und Betrieb von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen zur psychosozialen Betreuung von Menschen und ihrer Angehörigen, Trägerschaft sozialpädagogischer Schulungs- und Bildungsmaßnahmen zur qualifizierten Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter, die darüber hinaus allen interessierten Menschen offen stehen, Errichtung, Trägerschaft und Betrieb von Pflegeeinrichtungen, z. B. gem. SGB XI (Kurzzeit, Tages- und ambulante Pflege), Bereitstellung von Räumlichkeiten und Verpflegungsleistungen für Veranstaltungen anderer gemeinnützig bzw. mildtätig arbeitender Körperschaften, Übernahme von Verpflegungsleistungen im Auftrag anderer gemeinnützig bzw. mildtätig arbeitender Körperschaften, somit: die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 Abgabenordnung bezeichneten Personen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024