(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausübung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Vorausstetzungen schafft sowie die damit verbundenen Geschäfte tätigt. Insbesondere werden Wirtschaftsunternehmen aus den Bereichen der Energieversorgung, der Telekommunikation, der Bau- und Immobilienbranche, öffentlich rechtliche Körperschaften sowie kommunale Unternehmen beraten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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