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Unternehmen

Abend & Hausö

Fundierte, individuelle und kostenbewußte Beratung sowie engagierte Interessenvertretung nach den Bedürfnissen der Mandanten, Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkte liegen in der Beratung und klassischen Prozessvertretung in den folgenden Rechtsgebieten: Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Vertriebsrecht, Internationales Vertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Privates Baurecht, Werkvertragsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunales Abgabenrecht, Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Barbara Heereman von Zuydtwyck

Rechtsanwalt, Abgaben- und Steuerrecht, Arbeitsrecht, Baurecht - Home -, Rechtsanwalt, Abgaben- und Steuerrecht, Arbeitsrecht, Baurecht - Home - mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Altersheim der Christengemeinschaft Rudolf Frielin

Betreuung und Pflege im Alter im Rudolf-Frieling-Haus der Christengemeinschaft in Dresden., Errichtung und Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe, die in Übereinstimmung mit den vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband vertretenen Zielen der freien Wohlfahrtspflege und dem Leitbild des Nikodemus Werk eV stehen. Im Einzelnen betrifft dies: Errichtung und Betrieb von Alterswohn- und -pflegeheimen, so insbesondere des Rudolf Frieling Hauses in 01326 Dresden, Wachbergstraße 6, Errichtung und Betrieb von Wohnstätten, Errichtung und Betrieb von Wohnheimen sowie weiterer kultureller und Selbsthilfeeinrichtungen, die die soziale Integration alter bzw. pflegebedürftiger Menschen fördern und Begegnungsmöglichkeiten schaffen, Gründung und Betrieb von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen zur psychosozialen Betreuung von Menschen und ihrer Angehörigen, Trägerschaft sozialpädagogischer Schulungs- und Bildungsmaßnahmen zur qualifizierten Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter, die darüber hinaus allen interessierten Menschen offen stehen, Errichtung, Trägerschaft und Betrieb von Pflegeeinrichtungen, z. B. gem. SGB XI (Kurzzeit, Tages- und ambulante Pflege), Bereitstellung von Räumlichkeiten und Verpflegungsleistungen für Veranstaltungen anderer gemeinnützig bzw. mildtätig arbeitender Körperschaften, Übernahme von Verpflegungsleistungen im Auftrag anderer gemeinnützig bzw. mildtätig arbeitender Körperschaften, somit: die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 Abgabenordnung bezeichneten Personen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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