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Unternehmen

ALLKURA Treuhand GmbH

die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art, die Beratungsleistungen erbringen, zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Astella GmbH

Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a S.2 Nr.1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 S.1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw.ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 S. 2 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zubeschaffen. Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaften (KG) und Beteiligungen. Vermittlung von Leasingverträgen, Immobilien- und Baufinanzierungen sowie Immobilienvermittlungen. Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften in verwandten Herstellungs- und Handelsbereichen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Avanco

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Darlehen; Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Absatz 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaft bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin erbringt die Gesellschat die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Alcatech Vertrieb u. Service GmbH & Co. KG

(na), Vertrieb und Service für Licht- und Tonanlagen, der Vertrieb und Service von Soft- und Hardware einschließlich Zubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an ihnen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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