Leider ergab Ihre Suche keinen Treffer.
Vielleicht haben Sie sich vertippt? Passen Sie gegebenenfalls Ihren Suchbegriff an und
starten Sie eine neue Suche oder gehen Sie zurück zur Startseite.
Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a S.2 Nr.1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 S.1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw.ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 S. 2 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zubeschaffen. Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaften (KG) und Beteiligungen. Vermittlung von Leasingverträgen, Immobilien- und Baufinanzierungen sowie Immobilienvermittlungen. Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften in verwandten Herstellungs- und Handelsbereichen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel mit Automobilen und der Betrieb einer
Kfz-Reparaturwerkstatt;
Vertragshändler Honda, Fiat Lancia;
Versicherungsagentur der "Garanta", Finanzierungen
über Auto-Kredit-Bank, Köln; DEKRA-Prüfstützpunkt;
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen, Handel mit Ersatzteilen und Zubehör von Kraftfahrzeugen sowie Vermittlung von Leasing-, Kredit- und Versicherungsverträgen in Bezug auf Kraftfahrzeuge einschließlich der Vermietung von Kraftfahrzeugen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Darlehen; Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Absatz 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaft bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin erbringt die Gesellschat die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Neu- und Gebrauchtwagenan- und verkauf, Groß- und Einzelhandel mit Ersatzteilen, Durchführung von Reparaturen aller Art, Transporte von Fahrzeugen, Vermietung von PKW, LKW und Hängern sowie Aufliegern, Verkauf und Vermietung von Baugeräten, Betrieb einer Waschanlage sowie Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzierungen, sowie hierfür keine besondere Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist , die Arbeitnehmerüberlassung sowie ferner Kauf, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024