Blätter werden zu neuen Leiterplatten - Umweltfreundliche Elektronik aus Pflanzenzellen
Für Eilige: Elektronik aus Blättern könnte bald die herkömmlichen Leiterplatten ersetzen und de... mehr ... 8. November 2024
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Für Eilige: Elektronik aus Blättern könnte bald die herkömmlichen Leiterplatten ersetzen und de... mehr ... 8. November 2024
07.11.2024 14:00 ... mehr ... 7. November 2024
Dresden (dpa/sn) - Der Dresdner Politikwissenschaftler Hans ... Enthemmung und Verrohung beigetragen... mehr ... 15. Oktober 2024
Industrie-, Gewerbe & Wohnbau - Bauzustandsgutachten., Förderung aller Zweige des Gartenbaues und seiner Betriebe in beruflicher, wirtschaftlicher, fachtechnischer und kultureller Hinsicht, jedoch im Bereich der nicht genehmigungspflichtigen Beratungen und Dienstleistungen. Die Förderung besteht insbesondere in der Durchführung von Gärtner- und Floristenbörsen, Beteiligung an oder Durchfürung von Ausstellungen, Blumenschauen und Messen, Erstellung und Vertrieb von Broschüren, Fortbildung- und Informationsmaßnahmen für Produkte und Dienstleistungen in Gartenbau und Floristik; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Darlehen; Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Absatz 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaft bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin erbringt die Gesellschat die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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