Chemnitz bleibt von Wasserstoff-Autobahn ausgeschlossen, aber gibt auf Chancen Hoffnung
**In Kürze:** Chemnitz bleibt von der Wasserstoff-Autobahn ausgeschlossen und muss sich auf Chance... mehr ... 23. Oktober 2024
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Dresden - Sachsens amtierende CDU-Fraktion hat Verhandlungen mit der rechtsextremen AfD klar ausgesc... mehr ... 10. Oktober 2024
Ein Erreichen der Richtwerte der Alarmstufe 3 wird an den Meldepegeln ausgeschlossen. An der Großen... mehr ... 15. September 2024
Sachsen-Anhalts Landesstraßenbaubehörde hat den Einsturz der Carolabrücke in Dresden als Einzelfa... mehr ... 12. September 2024
Ein Professor der TU Dresden wird zum Wintersemester aufgrund von Rechtsextremismus-Vorwürfen von d... mehr ... 21. August 2024
Erwerb, Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Eigentumswohnungen sowie Bautätigkeiten jeder Art, insbesondere Pflege alter Grundbesitze und Bausubstanzen als Makler, Baubetreuer oder Bauträger; Handwerkliche Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art, die Beratungsleistungen erbringen, zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 2 i.V. mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbeondere Erstellung von Jahresabschlüssen; Durchführung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen; Steuerliche Beratung; Verwaltung fremden Vermögens im eigenen Namen; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäss § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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